IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Die in Fachkreisen so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind Leistungen, für welche die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder für deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern (z.B. die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung) zuständig sind. Diese Leistungen können von den Ärzten gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen einzelne IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an.

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